Stellungnahme der Landesfachstelle Glücksspielsucht M-V zum Entwurf eines Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags

Grundsätzlich ist zu begrüßen, den Glücksspielmarkt in Deutschland einheitlich zu regulieren. Leider wurden Erfahrungen mit der Zulassung von Online-Glücksspielen aus dem Ausland nicht berücksichtigt.
In Großbritannien hat man Zahlungen per Kreditkarte verboten, da diese nachweislich von Spielsüchtigen stammten. In Norwegen gibt es eine Spielerkarte, die für die Teilnahme an Glücksspielen online wie offline vorgelegt werden muss und auf der Verlustlimits und Sperrverfügungen gespeichert sind. Bei dem vorliegenden GlüNeuRStV kann jeder Spieler, wenn sein Online-Limit aufgebraucht ist, einfach in der Spielbank, Spielhalle oder Wettannahmestelle weiterspielen.
Generell ist festzustellen, dass beim dem vorliegenden Entwurf der Fokus eher auf der Liberalisierung des Glückspielmarktes liegt und nicht mehr auf das unter §1 (1) formulierte Ziel “… das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen.“ ausgerichtet ist.

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