
Im Glücksspielstaatsvertrag ist das staatliche Monopol für Lotterien geregelt. Das Monopol soll nicht nur wirksam das Entstehen von Wettsucht verhindern, sondern auch den Jugend- und Spielerschutz gewährleisten. Der 1. GlüÄndStV gibt pro Person und Monat eine Grenze von 1.000,- Euro vor.
Selbst wenn das Gefährdungspotential von Lotterien im Gegensatz zu anderen Glücksspielarten geringer ist, kann man auch bei Lotterien ein problematisches Spielverhalten entwickeln. So gibt es gefährliche Lotterieprodukte wie die tägliche Lotterie KENO oder auch Rubbellose.
Um im Internet Lotto spielen zu können, muss man sich in einer Lotto-Annahmestelle unter der Vorlage des Personalausweises registrieren lassen. Erwachsene sollten daher immer ihr Passwort geheim halten, damit Minderjährige nicht die Registrierung der Eltern oder der volljährigen Geschwister nutzen. Eine grundsätzliche Kontrolle ist beim Internet Lotto nicht gegeben. Internet-Teilnahmebedingungen LOTTO Mecklenburg-Vorpommern.
Unter Lotterien fallen LOTTO 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale, KENO, BINGO, TOTO und Sofortlotterien.