Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz M-V

Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland

  • Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland
    (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021)1
    Vom 29. Oktober 2020
    Mehr Informationen finden Sie hier.

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Verordnung zur Ausgestaltung der Übergangsregelung für Verbundspielhallen (VerbSphVO M-V) GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2186 - 29 - 1 - HIER

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Verordnung zur Begrenzung der Annahmestellen nach dem Glücksspielstaatsvertrag

  • (GlüAstVO M-V)
    Vom 10. Juni 2009
    Mehr Informationen finden Sie HIER

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Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder 

Die staatliche Aufsicht und Kontrolle länder­über­grei­fen­der Glücks­spiel­an­ge­bote im Internet haben die Länder der Ge­mein­samen Glücks­spiel­behörde der Länder (GGL) übertragen. Die Anstalt des öffentlichen Rechts hat ihren Sitz in Halle (Saale.
Zentrale Aufgabe der GGL ist es, ab 1.1.2023 den deutschen Online-Glücks­spiel­markt zu regulieren, in dem sie län­der­über­greifen­de Glücks­spiel­an­ge­bote im Internet prüft und genehmigt und dafür sorgt, dass die erlaubten Glücks­spiel­an­bieter die Regeln zum Schutz der Spieler vor Spielsucht und Mani­pula­tion einhalten.
https://www.gluecksspiel-behoerde.de
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Verstoß melden

Sie haben einen Verstoß beobachtet oder erfahren und möchten uns dazu Hinweise geben? Zu diesem Zweck bietet Ihnen die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ein sogenanntes Hinweisportal. Hier können Sie uns Hinweise Meldung von unerlaubtem Glücksspiel oder eine Beschwerde zur Werbung für Glücksspiel geben. In diesem geschützten Bereich können Sie Ihre Beobachtungen völlig anonym melden und in professionelle Hände geben. Somit können Sie sicher sein, dass Ihr Hinweis unter Garantie die richtigen AnsprechpartnerInnen erreicht und mit ebenso großer Sorgfalt wie Sensibilität behandelt wird.

https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/uebersicht-gluecksspielanbieter/verstoss-melden