Es besteht die Möglichkeit, sich für bestimmte Glücksspiele sperren zu lassen.
Eine Selbstsperre gilt bundesweit und ist unbefristet, läuft aber mindestens ein Jahr. Der Antrag ist persönlich bei einer Lotto-Annahmestelle, der Rezeption einer Spielbank oder einer Zentrale der Lottogesellschaften zu stellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Angehörige und andere eine so genannte Fremdsperre beantragen. Zu den Voraussetzungen gehören z.B. das Vorliegen einer Glücksspielsucht oder Überschuldung mit existenziellen Auswirkungen auf die Familie. Diejenigen, die den Antrag auf Fremdsperre stellen, müssen die Notwendigkeit der Sperre mit entsprechenden Nachweisen, wie z.B. Kontoauszügen, belegen.
Es gibt leider in MV kein vergleichbares Sperrsystem für die die Nutzung der gewerblichen Geldspielautomaten in Spielhallen und im Gastronomiebereich. Es besteht die Möglichkeit, sich direkt an den Betreiber einer Spielhalle zu wenden, damit dieser ein Hausverbot ausspricht.
Hier finden Sie die Formulare zum Ausdrucken