Glücksspiele dürften wohl so alt sein wie die Menschheit.
Sie dienten in erster Linie schon immer dem Zeitvertreib, reizten aber auch durch die Aussicht auf einen Gewinn. So ist überliefert, dass selbst Herkules mit seinen Tempelwächtern um eine Kurtisane gewürfelt haben soll.
Bei den Römern gibt es hingegen erste Anzeichen von krankhaften Verhaltensweisen, da nach römischem Recht Spielschulden und Verluste nicht eingeklagt werden konnten. Über die Würfelleidenschaften der Germanen berichtete Tacitus in der Germania: diese spielen, so die Überlieferung, mit äußerstem Leichtsinn um Haus und Hof, gar zuletzt um die eigene Freiheit.
Nach altem deutschem Recht galten Glücksspiele als unerlaubte Geschäfte. Die Verluste konnten eingeklagt und zurückgefordert werden.
Im Mittelalter versuchten geistliche, als auch weltliche Autoritäten das Glücksspiel zu verbieten. Es setzte sich die Auffassung durch, dass das Spiel mit hohen und geborgten Spieleinsätzen mit Strafe zu bedrohen sei. Erstmals wurde zwischen verbotenen und erlaubten Spielen unterschieden